Was gehört ins Impressum? Eine Übersicht

Titelbild Checkliste Impressum

verfasst von Franziska Junghans

Wer in Deutschland ein Buch veröffentlicht, benötigt ein Impressum. Das gilt sowohl für gedruckte Bücher als auch für E-Books. Dabei sorgt das Impressum bei vielen Autoren immer wieder für Verunsicherungen – von der Angst vor Abmahnungen bis hin zum unguten Gefühl, seine Privatadresse anzugeben. Wir sagen Ihnen, welche Informationen ins Impressum gehören, und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können.


Das Impressum eines Buches enthält in der Regel die folgenden Informationen:

  1. Name und Anschrift des Autors oder der Autorin bzw. des Verfassers oder der Verfasserin (bei Selfpublishern im Selbstverlag)
  2. Name und Anschrift des Verlags oder Herausgebers
  3. Angaben zur Kontaktmöglichkeit, wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  4. Angaben zum Erscheinungsort und Erscheinungsjahr des Buches
  5. ISBN (Internationale Standardbuchnummer), falls vorhanden
  6. Druckerei oder Hersteller des Buches
  7. Angaben zur Auflage
  8. Hinweis auf die Rechte des Buches (Copyright-Vermerk)
  9. ggf. Informationen zur Verlagsnummer oder Katalognummer
  10. Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
  11. Namen von Lektoren, Illustratoren oder anderen Mitwirkenden
  12. Social-Media-Auftritt und Autorenwebsite

Diese Informationen dienen dazu, den Autor oder die Autorin, den Verlag und andere rechtliche Angaben zu identifizieren und gegebenenfalls kontaktieren zu können. Es muss also in jedem Fall eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein. Das Impressum wird meist am Anfang des Buches, oft auf Seite 4, platziert, kann aber auch hinten stehen. Es ist wichtig, dass das Impressum korrekte und aktuelle Informationen enthält, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.


Wichtig: Die genauen Bestimmungen und welche Angaben verpflichtend sind, sind in den jeweiligen Pressegesetzen der Bundesländer geregelt, d. h., Sie müssen je nach Wohnort unterschiedliche Angaben machen und die für Sie geltenden Vorgaben recherchieren. Eine Übersicht der Landespressegesetze finden Sie hier.

Wenn Sie Ihr Buch selbst verlegen, geben Sie in der Regel Ihre Privatadresse an. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie einen Impressumsservice beauftragen (Achtung, hier gab es in der Vergangenheit schwarze Schafe; informieren Sie sich also genau) oder eine Geschäftsadresse anmieten.

 

Wichtig: Eine Postfachadresse stellt keine ladungsfähige Anschrift dar.

Alle Angaben ohne Gewähr.